oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5. Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die
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